Beratung & Support

Sie sind interessiert an der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, haben aber Fragen zu diesem Themengebiet? In dieser herausfordernden Situation stehen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] als verlässlicher Partner an Ihrer Seite, um Sie als Arbeitgeber mit einem umfangreichen, professionellen und kostenfreien Serviceangebot zu unterstützen. Dabei wird besonders auf Ihre individuellen Anliegen eingegangen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen erhalten, um Menschen mit Schwerbehinderung erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen.

Zielgerichtete Beratung & Antworten auf Ihre Fragen

Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – das ist ein weites Feld mit komplexen Zuständigkeits- und Förderstrukturen.

Bevor Sie als Arbeitgeber aufwändige Recherchen beginnen, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Fragen. Dort, wo unser Verantwortungsbereich endet, leiten wir Sie an die für Sie zuständige Stelle weiter, zeitnah und unkompliziert.

Ihre zuständige Ansprechstelle finden Sie hier.

Förderstrukturen

Für Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber gibt es vielfältige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wir analysieren mit Ihnen, welche Leistungen passend sind und benennen die richtigen Ansprechstellen bei den jeweiligen Leistungsträgern.

Offene Stellen – Passende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden

Wir kennen die zuständigen Stellen, zu denen wir Ihnen im Bedarfsfall den Kontakt herstellen. Gerne können Sie auch direkt Kontakt zu dem Arbeitgeberservice der für Ihr Unternehmen zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen. 

Die Arbeitgeberhotline erreichen Sie unter 0800 4 55 55 20.

Sie beschäftigen bereits schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen und benötigen eine Beratung?

Für die Unterstützung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Beschäftigten steht mit den Integrationsfachdiensten [IFD] seit vielen Jahren ein kompetenter Ansprechpartner für Sie zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu den für Ihr Unternehmen zuständigen Beratungsfachkräften des IFD, mit denen die EAA in engem Austausch stehen.

Die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] unterstützen Unternehmen bei folgenden Anliegen:

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen
  • Einbindung weiterer Experten und Netzwerkpartner
  • Stellenbesetzung
  • Fachveranstaltungen

Die EAA-Fachberater sind Dienstleister: Sie orientieren sich an den spezifischen Bedarfen der Unternehmen und stehen für kompetente sowie zielgerichtete Beratung.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] kooperieren mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung [LSJV], der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den Rentenversicherungsträgern, den Unfallkassen sowie den Integrationsfachdiensten.