Die wichtigsten Fragen

Wer ist zuständig, wenn ich eine konkrete Stelle zu besetzen habe und offen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung bin?

Bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Im Termin können z. B. Ihre Anforderungen an die Qualifikation und körperliche Voraussetzungen geklärt werden. Im nächsten Schritt folgen Vermittlungsvorschläge und ein sogenannter Eingliederungsplan, der alles enthält, was im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Beispiele hierfür sind Informationen zur Ausstattung des Arbeitsplatzes, technische Hilfen oder die Möglichkeiten der finanziellen Förderung.

 Nehmen Sie Kontakt zu Ihren persönlichen Ansprechpersonen im Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit auf oder finden Sie diese über die Arbeitgeberhotline unter 0800 4 55 55 20.

Wir benötigen für einen schwerbehinderten Menschen eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. An wen können wir uns wenden?

Für die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes für Menschen mit Schwerbehinderung, ist das Integrationsamt zuständig. Sie können schnell und unkompliziert einen Termin mit Ihrer/m Ansprechpartner/-in vereinbaren und Ihre Fragen klären. Häufig folgt dann ein Ortstermin, um konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ist eine Lösung gefunden, werden Sie von Experten auch bei den Anträgen auf Förderleistungen unterstützt. Die Hilfe bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes, bei der Inbetriebnahme und der Einarbeitung sind genauso möglich, wie eine begleitende Betreuung.

Gibt es Erfahrungen zur Leistungsfähigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung im Vergleich zu den nicht behinderten Menschen?

Der Grad der Behinderung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit aus und entbindet nicht von der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Er drückt lediglich die gegebenen gesundheitlichen Einschränkungen aus. Von einem schwerbehinderten Menschen wird grundsätzlich die gleiche Arbeitsleistung verlangt wie von einem nicht behinderten Menschen. Ein Grad der Behinderung von 50 bedeutet also nicht, dass man nur zu 50 % arbeiten kann.

Stimmt es, dass es besonders schwer ist, Menschen mit Schwerbehinderung zu kündigen?

In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses gilt kein besonderer Kündigungsschutz. Und auch nach den 6 Monaten kann einem schwerbehinderten Menschen gekündigt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber nur rechtswirksam kündigen, wenn vorher das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Er hat vor einer beabsichtigten Kündigung alle präventiven Maßnahmen zu ergreifen, um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.

Fallen Menschen mit Schwerbehinderung besonders oft krankheitsbedingt aus?

Statistiken belegen eindeutig, dass Menschen mit Behinderung grundsätzlich nicht häufiger krank sind als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung.

Welche Einschränkungen haben Menschen mit Schwerbehinderung?

Haben Sie einen Menschen im Rollstuhl im Kopf? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen auch, doch das ist ein Klischee.

Die häufigste Funktionseinschränkungen mit rund 27 % betreffen die inneren Organe und Organsysteme, also z. B. Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder der Lunge und der Atemwege.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Behinderungsarten und deren Verteilung, aber nicht immer lässt die Behinderungsart einen Rückschluss darauf zu, inwieweit die Menschen mit Behinderung ihren Job machen können.

Gibt es einen Ausgleich für entstehende Mehrkosten?

Es gibt in Deutschland verschiedene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber/-innen, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Auch für schwerbehinderte Menschen direkt gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, wenn sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Förderleistungen sind immer einzelfallspezifisch. Zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen können Arbeitgeber finanzielle Leistungen von den Integrationsämtern und den Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Unser Unternehmen beschäftigt sich mit der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung. Wir benötigen eine Übersicht der Rahmen- und Randbedingungen und Fördermöglichkeiten:

Ein schneller Weg, um sich einen Überblick zu verschaffen, ist die Kontaktaufnahme zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA]. Diese wurden eingerichtet, damit sich Arbeitgeber/-innen in allen Fragen und Aufgabenstellungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung informieren können.

 Die Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland gut aufgestellt. Die EAA-Fachberater/-innen helfen Ihnen als Lotsen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie vermitteln z. B. an die zuständige Leistungsbehörde und geben Hilfestellungen bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen.